Erläuterungen Freihandelsverträge
CAFTA US/Central American Free Trade Agreement US/Zentralamerikanischer Freihandelsvertrag Tratado de Libre Comercio entre Costa Rica, Guatemala, Honduras, El Salvador y Nicaragua y los Estados Unidos de América Die Initiative zu einem Freihandelsabkommen mit den USA ging von den Regierungen der zentralamerikanischen Staaten aus und wurde von US-Präsident George W. Bush am 16. Januar 2002 in einer offiziellen Verlautbarung positiv bestätigt. Am 24. März 2002 wurden die Verhandlungen in einem Gipfeltreffen zwischen George W. Bush und den zentralamerikanischen Präsidenten in San Salvador formal beschlossen.
Nach einigen Vorbereitungstreffen, die alle noch im selben Jahr stattfanden, begannen am 8. Januar 2003 die Verhandlungen und wurden offiziell nach neun Verhandlungsrunden am 16. Dezember 2003 beendet. Costa Rica erreichte für sich eine zusätzliche Verhandlungsrunde im Januar so, dass sich das tatsächliche Verhandlungsende bis zum 25. Januar 2004 hinauszog.
VertreterInnen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft begleiteten in sogenannten „Nebenzimmern“ die Verhandlungen. Der Vertrag, dessen Entwurf inzwischen veröffentlicht wurde
Ministerio de Comercio Exterior de Costa Rica (spanisch) USA, Office of the United States Trade Representative (englisch), behandelt, ähnlich wie der NAFTA-Vertrag, viel mehr als nur das Thema Freihandel. Das Vertragswerk besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Vertragstext und einer Reihe von Ergänzungsdokumenten. In diesem zweiten Teil haben die einzelnen VertragspartnerInnen den Zeitraum des Abbaus der Zölle und Zollkontingente für die einzelnen Handelsprodukte fixiert, die sie einander jeweils einräumen.
Die zweiundzwanzig Kapitel des Vertrags lassen sich in drei Teile gliedern.
· Kapitel, die sich allgemein mit Handel befassen. Dabei geht es hauptsächlich um Zollabbau, die sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse und allgemeine technische Aspekte. Es sind die Kapitel mit den Titeln: Inländerbehandlung und Marktzugang der Handelsgüter, Ursprungsregeln, Zollverwaltung, Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Technische Handelshemmnisse, Schutzmaßnahmen, Öffentliche Beschaffungen, Streitbeilegung
· Kapitel, die sich mit dem Handel mit Dienstleistungen befassen: Grenzüberschreitender Handel mit Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, E-Commerce
· Kapitel, die über die Regelungen für den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, wie sie in den WTO-Abkommen GATT und GATS fixiert sind, hinausgehen: Investitionen, Geistige Eigentumsrechte, Arbeit und Umwelt
Die Unterzeichnung des Vertrages ist für April vorgesehen. Anschließend, bis Ende Juli, soll er im US-Kongress und in den zentralamerikanischen Parlamenten verabschiedet werden. Man rechnet daher mit einem Inkrafttreten im Januar 2005, nach den im November 2004 stattfindenden US-Präsidentschaftswahlen.
Es gibt Bestrebungen, weitere Mitglieder in das CAFTA-Abkommen aufzunehmen. Seit Januar dieses Jahres laufen Verhandlungen zwischen der USA und der Dominikanischen Republik. Die Verhandlungen sollen im Mai beendet sein.
Strukturanpassungsprogramme Als Strukturanpassungsprogramme (SAPs, mittlerweile manchmal auch moderner und euphemistisch als Armutsbekämpfungsmaßnahmen, Poverty Reduction and Growth Facility – PRGF) werden die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) auferlegten Maßnahmen bezeichnet, mit denen vor allem die Ökonomie hochverschuldeter Staaten neoliberal umgestaltet werden soll. Ziele sind dabei die Stabilisierung der Währung, das Sichern bzw. Wiedererreichen der Schuldendienstfähigkeit und die Ausrichtung der Wirtschaft auf die Anforderungen des Weltmarkts. Die Erfüllung der SAPs ist eine wesentliche Zugangsvoraussetzung zu weiteren Krediten der Weltbank, von anderen „Entwicklungsbanken“ oder auf dem privaten Kapitalmarkt.
Als Hauptbestandteile der SAPs werden Schuldnerstaaten folgende Maßnahmen verordnet, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln und Devisen einbringen sollen:
· Abwertung der Währung und Einschränkung der Geldmenge
· Setzen auf exportorientierte Industrialisierung
· Liberalisierung der Märkte für den internationalen Handel und für ausländisches Kapital
· Abschaffung von Preiskontrollen und Subventionen
· Senkung von Steuern
· Reduzierung der staatlichen Ausgaben (v.a. für soziale Absicherung und Bildung)
· drastische Senkung der Zahl der Staatsbediensteten und ihrer Bezüge
· Privatisierung des öffentlichen Sektors
· Deregulierung vor allem bei den Arbeitsbedingungen und den Löhnen
· Zulassung und Durchführung bevölkerungspolitischer Maßnahmen
Vor allem die Abschaffung von staatlichen Subventionen, die Reduzierung der Staatsausgaben und Privatisierungen ziehen verheerende soziale Auswirkungen nach sich. Dass die Maßgaben der SAPs auch bei ihrer strikten Befolgung nicht zu einer Verbesserung der ökonomischen Situation der Schuldnerstaaten, geschweige denn zu einer Zunahme des allgemeinen Wohlstands führen, zeigt am eindrucksvollsten das Beispiel Argentiniens, das jahrelang als „Musterschüler“ des IWF galt.
Zentralamerikanische Zollunion Unión Aduanera Centroamericana Seit der Gründung des Gemeinsamen Zentralamerikanischen Marktes (Mercado Común Centroamericano, MCCA) im Jahre 1960 existiert der Plan einer Zollunion in Zentralamerika. In den folgenden 40 Jahren gab es verschiedene Anläufe zur Konkretisierung, die aber alle gescheitert sind. Erst in den letzten Jahren wurden, im Zusammenhang mit den Freihandelsverträgen, konkrete Schritte unternommen. Denn sowohl die USA als auch die EU, mit denen die zentralamerikanischen Regierungen Freihandelsverträge abschließen wollten, drängten zum Abschluss einer Zollunion, indem sie deutlich machten, dass sie nur mit Zentralamerika als Block verhandeln würden. Am 24. März 2002, auf dem gleichen Gipfeltreffen, auf dem die zentralamerikanischen Präsidenten die Aufnahme der Verhandlungen zu CAFTA beschlossen, vereinbarten sie auch die Vollendung der Zentralamerikanischen Zollunion. Das Ziel ist ein zollfreier Binnenhandel und ein gemeinsamer Außenzoll.
Am 26. Februar 2004 wurde auf dem Außerordentlichen zentralamerikanischen Gipfeltreffen in Guatemala bekannt gegeben, dass die geplante Zollunion am 1. Mai 2004 starten soll [La Prensa, Nicaragua 27./28.02.2004]. An dem Start werden sich aber nur drei der fünf Länder beteiligen, Guatemala, El Salvador und Nicaragua, und nur etwa die Hälfte des Handels zwischen diesen drei Ländern wird betroffen sein, nämlich die Produkte, die aus der Region selbst stammen. Bisher haben sich die beteiligten Länder noch nicht auf gemeinsame Außenzölle einigen können. Als große praktische Erleichterung wird herausgestellt, dass gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen des Ursprungslandes automatisch anerkannt werden.
Zusammenhang CAFTA, ALCA, Freihandel und WTO Die Liberalisierung des Handels als lange gehegtes Projekt wird auf verschiedenen Ebenen durchgesetzt: Bilaterale Handelsverträge zwischen einzelnen Ländern, die Bildung von Wirtschaftsblöcken (zum Beispiel EU, MERCOSUR oder NAFTA, aber auch CAFTA) und die Liberalisierung des Handels weltweit durch die Regeln der Welthandelsorganisation WTO. Was auf welcher Ebene diskutiert und verhandelt wird, hängt oftmals von den Interessen der einzelnen, vor allem der starken Industrienationen ab. Beispielsweise war es ein explizites Interesse der USA, den Abbau von Agrarsubventionen nicht in die Freihandelsverhandlungen mit Zentralamerika einzubringen, sondern dafür eine Regelung auf der WTO-Ebene zu finden. Die USA wollten, dass gleichzeitig mit ihnen auch die EU und Japan ihre Agrarsubventionen abbauen, so dass kein „Wettbewerbsnachteil“ für die USA entstehen kann. Allerdings existiert auch ein Wechselspiel zwischen dem, was auf den verschiedenen Ebenen verhandelt wird: Vereinbarungen, die in Freihandelsverträgen ausgehandelt wurden, finden letztendlich Eingang in die WTO und umgekehrt. Ein Beispiel hierfür ist der Investitionsschutz. Investitionen sind zwar kein Handel im eigentlichen Sinne; sie sind aber trotzdem Bestandteil von Freihandelsverträgen (bei NAFTA und auch geplant bei CAFTA) und auch der Verhandlungen auf WTO-Ebene. Ein Abschnitt des Investitionskapitels im NAFTA-Vertrag ist der Investitionsschutz, der Entschädigungen für transnationale Unternehmen vorsieht, wenn ihnen durch die Gesetzgebung geplante Gewinne entgehen. Die Entschädigungen, die oftmals in Höhe von mehreren Millionen US-Dollar angesiedelt sind, müssen die Regierungen der jeweiligen Staaten zahlen. Ein Beispiel aus Mexiko: Das kanadische Unternehmen Metalclad wollte in Mexiko eine Müllhalde bauen. Nachdem die lokale Regierung den Bau dieser Müllhalde untersagte, weil das Baugelände mitten im Naturschutzgebiet liegt, verklagte Metalclad den mexikanischen Staat auf eine Schadensersatzsumme von 16,5 Millionen US-Dollar wegen entgangener Gewinne und gewann denProzess aufgrund der Regelungen im NAFTA-Vertrag. Eine solche Regelung gibt es auf WTO-Ebene noch nicht, aber es wird davon ausgegangen, dass dieser Abschnitt, der bereits in identischer Ausführung in mindestens zwei Freihandelsabkommen verankert ist, auch Einzug in die WTO finden wird.
Auch wenn das Scheitern der WTO-Konferenz von Entwicklungs- und Schwellenländern als Erfolg gefeiert wurde, ist die Drohung der USA und der EU, auf bilateraler Ebene ihre Interessen durchzusetzen, für die Länder Zentralamerikas und Mexiko bereits Realität.
Das Interesse der USA, ihren ökonomischen und politischen Einfluss in Lateinamerika über ein Freihandelsabkommen zu sichern, besteht bereits seit Anfang der 90er Jahre. Der Beginn waren die Verhandlungen um NAFTA, das Freihandelsabkommen zwischen USA, Kanada und Mexiko, das seit Anfang der 90er Jahre verhandelt wurde und 1994 in Kraft trat. Ebenfalls seit 1990 gibt es die Pläne der US-Regierung, die Regelungen von NAFTA mit einer Freihandelszone von Alaska bis Feuerland (ALCA, Area de Libre Comercio de las Americas) auf den ganzen lateinamerikanischen Subkontinent auszuweiten. Dieses Ab-kommen sollte 2005 in Kraft treten. In den letzten zwei Jahren haben sich die Verhandlungen aber schwierig gestaltet. Carlos Pacheco vom Centro de Estudios Internacionales (CEI) in Managua nennt einige Gründe dafür: In Bolivien und Ecuador gibt es eine stark organisierte indigene Bevölkerung, die sich gegen ALCA ausspricht und ihre Regierungen unter Druck setzt. In Venezuela und Brasilien sind mit Chavez und Lula Regierungen an der Macht, die starke Ökonomien vertreten und in den ALCA-Verhandlungen etwas entgegensetzen. Es zeichnet sich also ab, dass ALCA nicht wie geplant 2005 in Kraft tritt. Die USA versuchen jetzt, auf bilateraler Ebene Freihandelsverträge abzuschließen und somit ihre Interessen und ihre Einflusssphäre Schritt für Schritt auszuweiten. Eine Initiative in diese Richtung sind die Verhandlungen um einen Freihandelsvertrag zwischen den USA und Zentralamerika (CAFTA).
Gesamtamerikanische Freihandelszone ALCA Área de Libre Comercio de las Américas FTAA Free Trade Area of the Americas Die gesamtamerikanische Freihandelszone wurde erstmalig von dem damaligen US-Präsidenten George Bush im Jahre 1990 angeregt. Institutionalisiert wurde der Verhandlungsprozess auf dem Gipfeltreffen der amerikanischen Staaten im Dezember 1994 in Miami. Dort wurde beschlossen, sofort mit den Verhandlungen zu beginnen, für die man sich einen Zeitrahmen von zehn Jahren setzte. Nach schleppendem Beginn wird seit 1998 in folgender Struktur verhandelt:
Mitglieder sind die 34 „Demokratien“ auf dem amerikanischen Kontinent, d.h. alle Staaten außer Kuba. Das oberste Entscheidungsgremium sind die kontinentalen Gipfeltreffen. Das letzte Treffen war in Monterrey in Mexiko im Januar dieses Jahres. Das wohl entscheidende Gremium sind die Treffen der Handelsminister. Bisher hat es acht Treffen gegeben. Die Handelsminister legen den Zeitrahmen, die Prinzipien und Ziele und die Struktur des Verhandlungsprozesses fest.
Die Details der Vertragsverhandlungen finden in neun Verhandlungsgruppen und vier sogenannten Spezialkomitees statt. Die Verhandlungsgruppen gliedern sich nach den Sachgebieten Marktzugang, Investitionen, Dienstleistungen, Regierungsaufträge, Landwirtschaft, Subventionen und Antidumping, Rechte des geistigen Eigentums und Streitschlichtung. Die Spezialkomitees beschäftigen sich mit den Themen Beteiligung der Zivilgesellschaft, E-Commerce, institutionelle Angelegenheiten und besondere Probleme der kleinen Nationalwirtschaften.
Auf dem Gipfeltreffen in Quebec war beschlossen worden, die vorläufigen Vereinbarungen zu veröffentlichen. Dies ist inzwischen dreimal geschehen. Die letzte Fassung vom
November 2003 hat einen Umfang von 490 Seiten. Auffällig ist:
· Der größte Teil des Textes ist in eckige Klammern gesetzt, was bedeutet, dass fast überall noch Meinungsverschiedenheiten zwischen den VerhandlungspartnerInnen bestehen.
· Der Text lehnt sich in weiten Bereichen an den NAFTA-Vertrag an. So ist z.B. der umstrittene Artikel 13 des Sachgebietes Investitionen, über Entschädigungszahlung bei direkter und indirekter Enteignung, wortgleich mit dem Artikel 1110 des NAFTA-Vertrages.
Die Differenzen zwischen den VerhandlungspartnerInnen, besonders zwischen den USA und Brasilien, sind im Augenblick so groß, dass es unsicher ist, ob es überhaupt zu einem Vertragsabschluss kommen wird. Hauptstreitpunkt sind die Subventionen im Bereich der Landwirtschaft, aber auch bei anderen Themen wie z. B. den Investitionen gibt es große Gegensätze. Auf der letzten, der achten Handelsministerkonferenz im November 2003 in Miami wurde deshalb ein neues Verhandlungsziel definiert. Man strebt jetzt nicht mehr einen einzigen für alle gültigen Vertrag an, sondern nur noch einen Minimalkonsens von „Regeln und Pflichten, die für alle Länder anwendbar sind“. Darauf aufbauend können die Länder, die das wünschen, bilateral oder multilateral zusätzliche Vereinbarungen treffen. Im Augenblick wird angestrebt, die Verhandlungen bis September 2004 zu beenden, damit der Vertrag so schnell wie möglich, spätestens aber im Dezember 2005 in Kraft treten kann.