Einführung
Der folgende Text richtet sich vorrangig an eine Zielgruppe, die bislang noch wenig oder kein Vorwissen zum Thema Freihandel hat. Er umreißt die (ökonomische) Grundidee des Freihandels, erörtert die Kritik daran im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis und weist auf blinde Flecken im Konzept hin. Des Weiteren werden die verschiedenen Ebenen von Freihandelsverhandlungen erklärt. Anschließend werden anhand des zentralamerikanischen Freihandelsabkommens CAFTA die Inhalte der Verhandlungen dargestellt und die zu erwartenden Konsequenzen kritisch umrissen. Im letzten Teil wird kurz der Zusammenhang zwischen Freihandelsverträgen und der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen thematisiert. Die Grundlagen des Freihandels Die Idee des Freihandels zielt darauf ab, dass der grenzüberschreitende Handel von Handelshemmnissen und Barrieren befreit wird. Der internationale Wettbewerb soll gefördert werden, indem alle Wirtschaftsakteure (ProduzentInnen, Unternehmen) unter gleichen Rahmenbedingungen ihre Produkte auf allen Märkten anbieten können.
Das Hauptargument der BefürworterInnen von Freihandel ist, dass langfristig
alle davon profitieren werden. Die ProduzentInnen sollen durch die Verschärfung des Wettbewerbs dazu gebracht werden, ihre komparativen Kostenvorteile (z.B. klimatische Bedingungen, niedrige Löhne, Rohstoffe, Bildungsstand/Qualifikation etc.) optimal zu nutzen und sich der Nachfrage auf dem Markt anzupassen. Das Theorem der
komparativen Kostenvorteile von David Ricardo (1772-1823) geht davon aus, dass alle Wirtschaftsakteure sich auf ihre eigenen Stärken besinnen: Bei ungehindertem Wettbewerb sollen sie durch zunehmende Spezialisierung und Arbeitsteilung die eigenen Ressourcen optimal entwickeln und sich ihren Platz im offenen Weltmarkt sichern. Warenproduktion und Dienstleistungen sollen auf diese Weise effizienter gestaltet werden und an Qualität gewinnen, die KonsumentInnen sollen durch niedrigere Preise profitieren und der wirtschaftliche Wohlstand insgesamt steigen.
Ricardo ging allerdings davon aus, dass Handel nur mit materiellen Gütern stattfindet; Dienstleistungen und immaterielle Waren zählte er nicht zu den handelbaren Gütern. Insofern liegt dem Modell von Ricardo auch die Annahme zugrunde, dass Kapital unbeweglich ist – das heißt dass Kapital eben
nicht nach Belieben investiert und wieder abgezogen und die Profite nicht einfach ohne die Zahlung von Steuern in ein anderes Land überwiesen werden können.
Die BefürworterInnen von Freihandel lassen diesen Umstand häufig außer Acht, wenn sie sich auf Ricardo berufen und zugleich die Durchlässigkeit der Staatsgrenzen auch für Kapital fordern.
Aus Sicht der FreihandelsbefürworterInnen soll sich die Aufgabe des Staates im Wesentlichen auf das zur Verfügung Stellen günstiger Rahmenbedingungen beschränken. Auf eine steuernde und gestaltende Rolle soll der Staat dabei weitgehend verzichten. Auf keinen Fall soll er ein eigenständiger Wirtschaftsakteur sein, der den freien Wettbewerb des Marktes beschränkt (z.B. durch staatliche Monopole in Schlüsselunternehmen und -wirtschaftssektoren).
Freihandel kann heutzutage praktisch als Synonym für neoliberale Globalisierung gelten, da die oben skizzierten marktliberalen Strategien mit Hilfe von Freihandelsverträgen in praktisch allen Weltregionen durchgesetzt werden.
Wirtschaft und Politik sind aufeinander angewiesen Im Zusammenhang mit der Durchsetzung neoliberaler Wirtschaftspolitik wird häufig auf den Verlust nationalstaatlicher Gestaltungsmacht oder sogar auf einen Funktionsverlust des Staates hingewiesen. Dies ist zwar (mit Einschränkungen) richtig, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die „Entstaatlichung“ der Wirtschaft letzten Endes ein politisch gesteuerter und politisch gewollter Prozess ist: Die Verhandlungen über Freihandelsverträge werden von Regierungskommissionen geführt, wobei durchaus auch politische Erwägungen und Kalküle ausschlaggebend sind; z.B. bei der Frage, welcher Wirtschaftssektor wie stark liberalisiert werden soll.
Die ausgehandelten Freihandelsverträge werden durch die Regierungen und nationalen Parlamente ratifiziert und schließlich in die nationale Gesetzgebung übernommen.
Darüber hinaus findet überall, wo es Deregulierung gibt, parallel auch ein Prozess der Re-Regulierung statt: So werden beispielsweise im Zuge der Marktöffnung für öffentliche Dienstleistungen, die bislang staatlich betrieben wurden, Aufsichts- und Kontrollorgane als auch Schutzmechanismen für ausländische Investitionen eingerichtet, und Schiedsgerichte überwachen die Erfüllung der Verträge und verhängen gegebenenfalls Sanktionen.
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Warenaustausch auf dem Weltmarkt ohne einen Regulationsrahmen de facto nicht funktionieren kann, was auch neoliberale GlobalisierungsbefürworterInnen durchaus zugeben. Die Wirtschaft selbst ist unmittelbar auf eine Steuerung und Kontrolle ihrer eigenen Aktivitäten angewiesen, damit Handel überhaupt stattfinden kann: Zumindest Eigentums- und Vertragsrechte müssen gewährleistet werden, weil andernfalls niemand einen Austausch von Gütern riskieren würde – dies lässt sich zumindest für solche Ökonomien festhalten, die auf Profitmaximierung und auf Konkurrenz statt Kooperation basieren. Neben dem rechtlichen Rahmen soll der Staat auch Infrastruktur (Verkehr, Gesundheits- und Bildungswesen) zur Verfügung stellen, die für einen funktionierenden Markt unerlässlich ist.
Rahmenbedingungen des Freihandels Die Ideologie des Freihandels, in dem alle Wirtschaftsakteure (ProduzentInnen und DienstleisterInnen) in einem offenen Markt als Gleiche unter gleichen Voraussetzungen miteinander in Konkurrenz treten, stimmt
nicht mit der Realität der freien Marktwirtschaft überein. So wird ein Kleinbauer, der über drei Hektar Land verfügt und keine Maschinen hat, schwerlich mit einem großen Agrarunternehmen konkurrieren können, das industrielle Landwirtschaft auf großen Flächen betreibt.
Dasselbe gilt für den Handel zwischen Ländern, sofern diese füreinander eine unterschiedliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Während beispielsweise der Handel mit den USA für Nicaragua überlebenswichtig ist, spielt er für die USA fast keine Rolle, weil er nur einen völlig unbedeutenden Anteil am Außenhandel ausmacht.
Dieses Ungleichgewicht drückt sich natürlich auch in Freihandelsverhandlungen aus. Die Interessen einer schwachen Wirtschaft spielen in den Verhandlungen um Freihandelsabkommen eine verschwindend geringe Rolle gegenüber den Interessen der Industrieländer, d.h. die Länder der Europäischen Union, die USA und Japan. Deshalb sind z.B. die Möglichkeiten eines wirtschaftlich schwachen Staates, die eigenen wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen, äußerst gering.
Vor diesem Hintergrund lässt sich verstehen, warum die Industriestaaten von den Ländern des Südens die Liberalisierung ihrer Märkte fordern können, während sie selbst eine protektionistische Politik betreiben. Das klassische Beispiel hierfür sind der Schutz und die Subventionen, welche die wirtschaftlich starken Staaten ihren heimischen AgrarproduzentInnen zukommen lassen. Diese protektionistische Politik, d.h. Schutz der eigenen Märkte, widerspricht diametral den Grundprinzipien des Freihandels. Nichtsdestotrotz können die Forderungen der armen Länder, die gerade im Agrarbereich ein existenzielles Interesse am Zugang zu den Märkten des Nordens haben, in den Freihandelsverhandlungen praktisch nicht durchgesetzt werden.
Auch die Chancen der Unternehmen und Interessengruppen in den einzelnen Ländern, ihre Anliegen in die Verhandlungen einzubringen und durchzusetzen, sind unterschiedlich. Es gibt Großunternehmen, die über eine Wirtschaftslobby verfügen und somit unmittelbaren Zugang zu den Verhandlungsdelegationen der Regierung haben. Sie sind oft offizielle Konsultationspartner und haben einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis von Verhandlungen. Nicht selten sind die VerhandlungsführerInnen der einzelnen Staaten selbst GroßunternehmerInnen – in Nicaragua z.B. war der größte Reisimporteur Mitglied der Verhandlungskommission.
Für kleine Unternehmen, für VerbraucherInnen, Gewerkschaften oder Umweltorganisationen ist eine Einflussnahme auf den Verhandlungsverlauf ungleich schwerer: Die Verhandlungen finden stets hinter verschlossenen Türen statt; nur wenige Details dringen nach außen. VertreterInnen der Zivilgesellschaft (Unternehmerlobbys und NGOs) haben eine beratende Funktion; allerdings nehmen sie an den Verhandlungen nicht selbst teil. Sie haben nur die Möglichkeit, sich in einem abgetrennten „Nebenzimmer“ mit den verhandlungsführenden Kommissionsmitgliedern zu beraten.
Die Presse und die Öffentlichkeit schließlich werden nur sehr ungenau über den Stand der Verhandlungen informiert. Die meisten wissen noch nicht einmal, dass gerade ein Vertrag verhandelt wird, obwohl seine Umsetzung sie unmittelbar betreffen wird. Im Verlauf z.B. der Verhandlungen um das zentralamerikanische Freihandelsabkommen mit den USA (CAFTA) veröffentlichte Nicaragua als einziges Land den Vertragstext im Wortlaut, und auch dies nur auf einem einzigen Computer ohne die Möglichkeit, den Text zu kopieren.
Der Informationsstand der Zivilbevölkerung ist bei allen Verhandlungen mehr als dürftig. Von einem partizipativen und transparenten Prozess kann insofern trotz gegenteiliger Beteuerungen keine Rede sein.
Ebenen der Freihandelsverhandlungen Freihandelsverhandlungen finden gleichzeitig auf mehreren Ebenen statt, wobei das Niveau der wirtschaftlichen Integration, also Marktöffnung und Vereinheitlichung, sehr unterschiedlich ist:
· auf der Ebene der WTO weltweit (zwischen derzeit 148 Staaten)
· multilateral/regional als Staatenblock (z.B. EU, NAFTA, MERCOSUR, ASEAN, Afrikanische Zollunion)
· bilateral zwischen zwei Staaten
Auf dem amerikanischen Kontinent finden derzeit Freihandelsverhandlungen auf allen drei Ebenen statt.
Der wichtigste Motor sind dabei die USA. Als konkurrenzlos stärkste Ökonomie des Kontinents versprechen sie sich die größten Vorteile von einem uneingeschränkten Marktzugang und wollen ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht in der Region konsolidieren. Da Lateinamerika traditionell zu ihrem politischen wie wirtschaftlichen Einflussgebiet zählt, liegt es im zentralen Interesse der USA, möglichen Konkurrenten (also der Europäischen Union und Japan) zuvorzukommen, indem sie ihre Vormachtstellung festigen.
ALCA Integration von Haien und Sardinen (Slogan der KritikerInnen) Die gesamtamerikanische Freihandelszone ALCA wurde erstmalig von dem damaligen US-Präsidenten George Bush im Jahr 1990 angeregt. Institutionalisiert wurde der Verhandlungsprozess auf dem Gipfeltreffen der amerikanischen Staaten im Dezember 1994 in Miami. Dort wurde beschlossen, sofort mit den Verhandlungen zu beginnen, für die man sich einen Zeitrahmen von zehn Jahren setzte. Die Freihandelszone soll alle 34 amerikanischen Staaten von Alaska bis Feuerland integrieren. Allein Cuba nimmt nicht an den Verhandlungen teil.

Die Differenzen zwischen den Verhandlungspartnern, besonders zwischen den USA und Brasilien, sind derzeit sehr groß. Hauptstreitpunkt sind die Subventionen im Bereich der Landwirtschaft, aber auch bei anderen Themen, wie z.B. den Investitionen, gibt es große Gegensätze. Auf der letzten, der achten, Handelsministerkonferenz im November 2003 in Miami wurde deshalb ein neues Verhandlungsziel definiert. Man strebt jetzt nicht mehr einen einzigen für alle gültigen Vertrag an, sondern nur noch einen Minimalkonsens von „Regeln und Pflichten, die für alle Länder anwendbar sind“. In diesem Zusammenhang wird häufig von einem „ALCA light“ bzw. „ALCA á la carte“ gesprochen.
Da die ALCA-Verhandlungen bislang nicht die gewünschten Ergebnisse brachten, versuchen die USA verstärkt, regionale und bilaterale Abkommen zu schließen. So wurden Ende 2003 die Verhandlungen für einen Vertrag zwischen den USA und den zentralamerikanischen Staaten (CAFTA) abgeschlossen.
CAFTA bzw. DR-CAFTA Die Initiative zu einem Freihandelsabkommen mit den USA ging von den Regierungen der zentralamerikanischen Staaten aus und wurde von US-Präsident George W. Bush am 16. Januar 2002 in einer offiziellen Verlautbarung positiv bestätigt. Am 24. März 2002 wurden die Verhandlungen bei einem Gipfeltreffen zwischen George W. Bush und den zentralamerikanischen Präsidenten in San Salvador formal beschlossen.
Nach einigen Vorbereitungstreffen, die alle noch im selben Jahr stattfanden, begannen am 8. Januar 2003 die Verhandlungen, zunächst nur zwischen den USA und den zentralamerikanischen Ländern. VertreterInnen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft begleiteten in so genannten „Nebenzimmern“ (scherzhaft auch „Dunkelkammer“ genannt) die Verhandlungen, die offiziell nach neun Verhandlungsrunden am 16. Dezember 2003 beendet wurden. Costa Rica erreichte für sich eine zusätzliche Verhandlungsrunde im Januar, so dass sich der tatsächliche Verhandlungsabschluss bis zum 25. Januar 2004 hinauszog.
Die Präsidenten aller Mitgliedsstaaten unterzeichneten den Vertrag Ende Juni. Im August 2004 trat die Dominikanische Republik dem Abkommen bei. Damit CAFTA in Kraft treten kann, muss es durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden.
Weitere bi- und multilaterale Abkommen 2004 verhandelten die USA mit den Andenstaaten und Panamá. Bereits in Kraft getreten sind Verträge zwischen den USA und Chile (seit 2003) sowie Mexiko und Kanada (NAFTA, North-American Free Trade Agreement, seit 1994). Auch die zentralamerikanischen Länder haben eine Vielzahl bi- und multilateraler Abkommen geschlossen:
Die
regionalen und
bilateralen Freihandelsabkommen der letzten zehn Jahre gehen weit über das hinaus, was bisher auf der Ebene der
WTO umgesetzt wird. Sie sind insofern auch richtungsweisend für zukünftige WTO-Verhandlungen.
Die zentralamerikanischen Staaten konnten den Forderungen der USA bei den CAFTA-Verhandlungen wenig entgegensetzen. Das lag auch an ihrer Uneinigkeit untereinander und der geringen regionalen wirtschaftlichen Integration Zentralamerikas. Statt alle konfliktträchtigen Themen
en bloc zu behandeln, wurden die Verhandlungen – etwa über Zollabbau im Agrarsektor – bilateral zwischen jedem einzelnen zentralamerikanischen Land und den USA ausgehandelt, was die Verhandlungsmacht der ZentralamerikanerInnen zusätzlich schwächte.
Freihandelsabkommen stehen als internationale Abkommen
über der nationalen Gesetzgebung. Das bedeutet, dass die hier festgehaltenen Bestimmungen vom Gesetzgeber eines Mitgliedsstaates nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können. Ein grundlegender Richtungswechsel in der Wirtschaftspolitik eines Mitgliedstaates ist damit nur unter Inkaufnahme hoher Konventionalstrafen möglich. Gerade die armen Länder binden sich mit der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens an eine neoliberale, an Außenhandel und Marktöffnung orientierte Wirtschaftspolitik. Sie geben damit die Option auf eine grundlegende Revision dieser Strategie auch für die Zukunft auf.
Inhalte der Freihandelsabkommen Bis Ende der 80er Jahre wurden in Freihandelsverhandlungen „nur“ über den Warenverkehr für
materielle Güter (industrielle und landwirtschaftliche Produkte) verhandelt. Der Begriff dessen, was als „handelbares Gut“ definiert wird, ist in den letzten Jahrzehnten allerdings immer mehr erweitert worden. So wird seit Anfang der 1990er Jahre auch über den Marktzugang für
Dienstleistungen (z.B. Versicherungen, Telekommunikation oder Umweltdienstleistungen) verhandelt, und der Schutz von Investitionen sowie Geistige Eigentumsrechte (Patente, Autorenrechte) sind wichtige Bestandteile der Verhandlungen.
Verhandlungsinhalte am Beispiel des zentralamerikanischen Freihandelsabkommens CAFTA: 1. Marktzugang für Waren Schaffung von gleichen Bedingungen für Produkte von inländischen und ausländischen Unternehmen durch Abbau von Einfuhrzöllen und anderen Handelshemmnissen, Abbau von Subventionen und wettbewerbsverzerrenden Dumpingmaßnahmen sowie Festlegung von Ursprungsregeln. Einfuhrzölle dienen dem Schutz der eigenen Produktion, weil die Waren künstlich verteuert werden. Subventionen hingegen verbilligen die nationale Produktion durch staatliche Bezuschussung. Zölle spülen also Geld in die Staatskasse, während bei Subventionen der Staat Geld für die Unterstützung der eigenen Wirtschaft ausgibt.
2. Investitionen Schutz von Investitionen aus Vertragspartnerstaaten vor Enteignung bzw. Festlegung der Entschädigung für entgangene Gewinne durch staatliche Entscheidungen.
3. Dienstleistungen Festlegung der Dienstleistungssektoren, die liberalisiert werden, d.h. in denen Wettbewerb zugelassen werden soll.
4. Geistige Eigentumsrechte Schutz von Patenten, Handelsmarken, Urheberrechten. Die Geistigen Eigentumsrechte, die dem „Erfinder“ oder der „Autorin“ eine Vergütung für die Vermarktung des von ihm bzw. ihr erfundenen, geschützten Produkts garantieren, beziehen sich sowohl auf „Luxusprodukte“ (Musik-CDs oder Computerspiele) als auch auf lebenswichtige Güter (Medizin).
5. Öffentliches Beschaffungswesen Kein Unternehmen darf bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt oder benachteiligt werden, und öffentliche Aufträge müssen ab einem festgelegten Volumen im ganzen Vertragsraum ausgeschrieben werden.
6. Streitschlichtungsmechanismen Einrichtung von Schiedsgerichten, die im Fall von Handelsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern – analog zur WTO-Streitschlichtung (
Dispute Settlement Body) – Entscheidungen fällen und Sanktionen verhängen können. Sanktionen werden nicht gegen Unternehmen, sondern gegen Staaten verhängt.
7. Arbeit und Umwelt Arbeits- und umweltrechtliche Normen, die die Vertragspartner einzuhalten haben. Bei CAFTA wurden keine neuen einheitlichen Standards beschlossen, sondern man einigte sich auf die jeweils gültige nationale Rechtsprechung, wobei an die Vertragspartnerstaaten appelliert wird, internationale Abkommen zu ratifizieren.
Das umstrittene Thema der
Agrarsubventionen war – entgegen der Forderung der zentralamerikanischen Regierungen, diesen Punkt in die Agenda aufzunehmen –
kein Gegenstand der Verhandlung: Die USA beharrten darauf, dass diese heikle Frage auf WTO-Ebene verhandelt werde, und verwiesen darauf, dass auch die EU und Japan ihre Landwirtschaft subventionieren.
Auswirkungen von Freihandelsabkommen am Beispiel CAFTA FreihandelskritikerInnen befürchten eine Reihe von negativen Auswirkungen bei Inkrafttreten des CAFTA; vor allem in den armen zentralamerikanischen Ländern. In Lateinamerika steht die Kritik an Freihandelsverträgen häufig im Zusammenhang mit historisch gewachsenen Ressentiments gegenüber den USA
; bei vielen herrscht die Furcht, dass die Verträge ein Instrument seien, deren regionale Vorherrschaft weiter auszubauen. Viele ZentralamerikanerInnen warnen davor, dass ihre Länder von der Supermacht aus dem Norden wirtschaftlich, politisch und nicht zuletzt kulturell überrollt würden.
Die Befürchtungen basieren auf den Erfahrungen, die Mexiko mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen zwischen Mexiko, Kanada und den USA gemacht hat. Das CAFTA lehnt sich inhaltlich stark an das 1994 in Kraft getretene NAFTA an.
Wenngleich viele der Auswirkungen noch überhaupt nicht abzusehen sind, so ist es für eine realistische Einschätzung dennoch hilfreich, die ökonomischen und sozialen Entwicklungen und Erfahrungen von armen Ländern mit der Liberalisierung ihrer Märkte in der Vergangenheit zu analysieren. Aus makroökonomischer Sicht verlieren durch den Abschluss von Freihandelsverträgen die wirtschaftlich kleinen erfahrungsgemäß gegenüber den größeren Vertragspartnern.
Landbevölkerung und Liberalisierung Wie sich anhand der mexikanischen Erfahrungen mit NAFTA sehr genau nachzeichnen lässt, gehört die Landbevölkerung der armen Länder des Südens zu den gesellschaftlichen Sektoren, die am meisten unter der Liberalisierung der Märkte leiden. Vor allem ProduzentInnen von Grundnahrungsmitteln und Kleinbauern können mit den industriell produzierten und hoch subventionierten Konkurrenzprodukten aus dem Norden, die oft zu Dumpingpreisen auf die Märkte der armen Länder geworfen werden, nicht konkurrieren. Subventionen sind eine Form des Protektionismus, die sich nur die wirtschaftlich starken Staaten leisten. Die Vernachlässigung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft in den armen Ländern trägt zu Verarmung der ländlichen Bevölkerung und zunehmender Migration in die Städte und ins Ausland bei. Die Regierungen fokussieren ihre Wirtschaftsförderung auf den Exportsektor und orientieren sich an der Nachfrage der – kaufkräftigen – Kunden im Norden. Kleine und mittelständische Unternehmen, die für den nationalen Markt produzieren, gehen zugrunde.
Aber selbst der Exportsektor steht unter einem solchen Konkurrenzdruck, dass die Konsumgüter aus dem Süden zu Preisen gehandelt werden, die teilweise nicht einmal ihre Produktionskosten decken. Geschweige denn die ökologischen und sozialen Kosten, die man für Produktion und Transport mit einbeziehen müsste (z.B. wenn Kleinbauern von ihrem Land vertrieben werden, um Platz für den Zuckerrohranbau zu machen; wenn lokale Fischerökonomien und Ökosysteme durch die Installation einer Shrimpsfarm zusammenbrechen; wenn neue Transportwege für Waren durch zusammenhängende Urwaldgebiete geschlagen werden usw.).
Investitionsschutz Die Bestimmungen zum Investitionsschutz verbessern die rechtliche Position transnationaler Unternehmen gegenüber den Regierungen der Länder, in denen sie ihre Investition tätigen. Letztere verpflichten sich zu Entschädigungen bei direkten Enteignungen (z.B. Verstaatlichung oder Umverteilung von Landbesitz im Zuge einer Agrarreform). Aber auch im Fall indirekter Enteignung, etwa bei der Verschärfung von Umweltschutzregelungen, können Unternehmen Entschädigungszahlungen für entgangene zukünftige Gewinne einfordern. Dieses Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren mit der Möglichkeit für Transnationale Konzerne, Staaten zu verklagen – erstmalig im NAFTA eingeführt – geht weit über das hinaus, was auf WTO-Ebene bislang durchgesetzt werden konnte.
Liberalisierung im Dienstleistungsbereich Ein heftig umstrittener Punkt ist die Liberalisierung im Dienstleistungsbereich.
Durch das Verbot von marktregulierenden Maßnahmen droht eine zunehmende Kommerzialisierung und Privatisierung der Grundversorgung. Erfahrungen aus wirtschaftlich unterschiedlichen Ländern, auch in Zentralamerika, machen deutlich, dass die Einführung marktwirtschaftlicher Standards in vormals staatlichen Unternehmen meistens nicht die gewünschten Erfolge brachte: Statt besserer und kostengünstigerer Leistung und einer flächendeckenden Versorgung mit den Grunddienstleistungen stiegen die Preise oft ins Unermessliche, während die Qualität eher zu wünschen übrig ließ. Wenn die Investitionen in bereits bestehende öffentliche Unternehmen fließen (Privatisierung), entstehen auch keine positiven Effekte wie Technologietransfers oder neue Arbeitsplätze.
Die Gewinne, die bei Dienstleistungen in öffentlicher Hand auch in die öffentlichen Kassen zurückfließen und mit denen andere Dienstleistungen subventioniert werden können, werden bei privatwirtschaftlich betriebenen Dienstleistungen privatisiert. Wenn ausländische Unternehmen die Dienstleistung erbringen, fließen die Gewinne in der Regel ins Ausland ab.
Geistige Eigentumsrechte Die im Abkommen anvisierte Verschärfung der Bestimmungen zu den Geistigen Eigentumsrechten trifft vor allem die Landwirte: Sofern sie patentgeschütztes Saatgut auch nur einmal verwenden, können sie zur Zahlung von Lizenzgebühren an die patentinnehabenden Unternehmen verpflichtet werden, wenn sie – wie traditionell üblich – einen Teil ihrer Ernte wieder aussäen (so genannte Nachbaugebühren).
Im medizinischen Bereich wird durch die Verschärfung der Regeln zu Geistigen Eigentumsrechten (die über den Rahmen des TRIPS hinausgehen) der Zugang zu so genannten Generika – d.h. „nachgemachten“ Medikamenten, die mit einem Markenprodukt zwar identisch, aber oft wesentlich billiger sind – erschwert. Unter Umständen kann auch die Zulassung eines neuen Medikamentes auf bis zu zehn Jahre verzögert werden, und zwar nicht aus medizinischen, sondern aus marktwirtschaftlichen Erwägungen der pharmazeutischen Unternehmen, die ein Patent innehaben.
Souveränitätsverlust der Nationalstaaten Ein übergeordneter Kritikpunkt betrifft den tendenziellen Souveränitätsverlust der Nationalstaaten. Der Verzicht auf eine durch den Staat gestaltete Wirtschafts- und Sozialpolitik drückt sich in den Freihandelsverträgen in vielfältiger Form aus. Durch den Abbau von Zöllen verlieren die Staaten Einnahmen, mit denen sie staatliche Steuerungsaufgaben und Grunddienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Infrastruktur etc. finanzieren könnten. Problematisch ist auch, dass beispielsweise die Genehmigung einer Investition, die Vergabe einer Konzession oder eines öffentlichen Auftrags
nicht mehr an die Bedingung geknüpft werden können – dass z.B. dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden oder die lokale Wirtschaft gestärkt wird.
Die Tatsache, dass Freihandelsverträge über nationalem Recht stehen, bindet auch zukünftigen Regierungen die Hände, selbst wenn ein regulierendes Eingreifen in einem bestimmten Moment angebracht scheint.
Nicht mehr demokratisch legitimierte Institutionen, sondern intransparente Schiedsgerichte fällen das Urteil über die Legitimität von staatlichen Entscheidungen, sofern diese handelsrechtliche Fragen berühren. Der Auftrag dieser neuen Schiedsinstanz ist allerdings die Überprüfung, ob Vertragsverpflichtungen eingehalten werden, und nicht die Beurteilung der Frage, ob eine Entscheidung sozialpolitisch, umwelt- oder arbeitsrechtlich sinnvoll oder notwendig ist. Insofern unterwirft sich „Politik“ dem Primat des Ökonomischen.
Aber nicht nur auf rechtlicher Ebene geben die Staaten ihre Steuerungsmöglichkeiten auf: KritikerInnen warnen, dass die armen Länder die Ernährungssicherheit aufgeben und sich aufgrund der Orientierung der eigenen Produktion am Weltmarkt in eine fatale Abhängigkeit begeben. Ein Land, dessen Nahrungsmittelproduktion einmal komplett zusammengebrochen ist und das damit von Nahrungsimporten abhängt, ist unendlich erpressbar. Ein umfassender Verbraucherschutz kann unter diesen Umständen schwerlich gewährleistet werden.
Umwelt- und Arbeitsstandards Bei den Umwelt- und Arbeitsstandards kritisieren Gewerkschaften und Umweltverbände, dass die dem Freihandelsabkommen zugrunde gelegte nationale Gesetzgebung lückenhaft ist und eine Forderung nach Anpassung an internationale Standards – etwa die Konvention der International Labour Organisation (ILO) – unverbindlich bleibt.
Die Verbesserung der Rechte von ArbeiterInnen wird durch CAFTA tendenziell vielmehr behindert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Durchsetzung der jeweils im Land geltenden Arbeitsrechte. Auf Grundlage der Verträge können sie dafür belangt werden, wenn ein im Land ansässiges Unternehmen die Normen verletzt – sofern diese Verletzung eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme darstellt. In diesem Fall zahlt der Staat die Strafe, nicht aber das Unternehmen, welches die Regeln verletzt hat.
Auch die Bestimmungen zu Investitionsschutz tragen dazu bei, dass Verbesserungen im Arbeits- oder Umweltrecht eher nicht vorgenommen werden, insofern sie Anlass für ausländische Investoren bieten können, auf Entschädigung wegen entgangener Gewinne zu klagen (wenn etwa wegen einer Verschärfung umweltschutzrechtlicher Regelungen ein geplantes Investitionsvorhaben nicht zustande kommen kann).
Mobilität von Kapital, Standortpolitik und Migration Insgesamt bedingt die Freiheit (im Sinne von Mobilität) von Kapital und Handel bei gleichzeitiger Unfreiheit der arbeitenden Menschen einen Unterbietungswettbewerb bei Löhnen und Arbeitsstandards: Die Unternehmen verlagern ihre Produktion dorthin, wo sie die besten Bedingungen finden, und die Regierungen locken die Unternehmen, um Investitionen und Arbeitsplätze zu sichern, denn niedrige Löhne und geringer gewerkschaftlicher Organisierungsgrad sind ein Standortfaktor.
Da die arbeitenden Menschen sich im Gegenzug – aufgrund des Ausbaus und der Verschärfung des Migrationsregimes und einer rassistisch geschichteten Arbeitsteilung – ihre Arbeitsbedingungen nicht so frei aussuchen können, senkt sich das Lohnniveau insgesamt ab. In den reichen Ländern, weil mit Produktionsverlagerung gedroht wird bzw. diese stattfindet; in den armen Ländern, weil es immer
noch ärmere gibt.
Dieser Teufelskreis wird allerhöchstens durch soziale Kämpfe durchbrochen, welche allerdings zugleich eine Gefährdung des Standorts darstellen. Die Konkurrenz um Investoren und Produktionsaufträge sowie die Einbindung neuer Länder in den Weltmarkt im Laufe der 1990er Jahre haben den Unterbietungswettbewerb stetig verschärft, wobei China in den letzten Jahren bei Umwelt- und Lohndumping neue (Niedrig-)Standards setzt.
Geschlechtergerechtigkeit Weltmarktintegration und die Auflösung traditioneller und staatlich regulierter Sicherungssysteme bindet Frauen auch in den Ländern des Südens verstärkt in die Erwerbsarbeit ein. Die Verlagerung arbeitsintensiver Produktionsabschnitte in Billiglohnregionen bietet vor allem jungen, flexiblen und unqualifizierten Frauen eine prekäre – und oft unzureichende – Beschäftigung. Da diese Arbeitsplätze in der Regel unqualifizierte Beschäftigungen sind, tragen sie zwar zum Auskommen der Familien bei, beschneiden aber zugleich den Zugang zu Bildung.
Insofern hat die neoliberale Globalisierung äußerst ambivalente Folgen für Frauen: Bis zu einem gewissen Grad beinhaltet sie Emanzipationseffekte und befreit Frauen aus ihrer Rolle als „Nur-Hausfrau“ bzw. temporäre Zuverdienerin – ohne sie hingegen von ihren Pflichten für die Reproduktion zu entlasten. Im Gegenteil erfüllen Frauen oft eine Stoßdämpferfunktion, wenn durch staatliche Sparmaßnahmen vormals öffentliche soziale Aufgaben (wie Pflege, Gesundheit) zunehmend „privatisiert“ und ans Ehrenamt bzw. in die Familie delegiert werden.
Die beschleunigte Dynamik des weltweiten Handels, die zunehmende Ausdifferenzierung der Produktion, die zunehmende Arbeitsteilung und die Verarmung aufgrund des weltmarktbedingten Zusammenbruchs lokaler Einkommensmöglichkeiten fördert zudem die Arbeits- und Armutsmigration in die wirtschaftlich dynamischen Regionen und Städte.
Bis vor einigen Jahrzehnten ein weitgehend „männliches“ Phänomen hat der Anteil von Frauen an den ArbeitsmigrantInnen stetig zugenommen. Dennoch sind die Frauen in anderer Weise von (Armuts-)Migration betroffen: Denn auch wenn sie migrieren, wird ihnen weiterhin die Verantwortung für ihre Familien und Kinder zugeschrieben (Frauen überweisen wesentlich mehr ihrer Einkünfte und geben weniger für sich aus; sie leiden dennoch unter einem schlechten Gewissen, weil sie ihre Kinder allein lassen). Letzten Endes übernehmen stets Frauen die Verantwortung für die Kinder und hilfsbedürftige Angehörige, die die MigrantInnen zurücklassen mussten. Es sind also auch die Entsendegemeinden, die zurückbleibenden Schwestern, Freundinnen, Tanten, Großmütter usw., die gleichermaßen unmittelbar von Migration betroffen sind.
Was hat Privatisierung mit Freihandel zu tun? Privatisierung, bzw. die Verpflichtung zur Privatisierung von Staatsbetrieben, ist üblicherweise kein Element von Freihandelsabkommen. Beides entspricht jedoch der gleichen, neoliberalen Ideologie, dass privatwirtschaftliche Unternehmenspolitik die bestmöglichen Ergebnisse bei der Produktion und Verteilung von Waren hervorbringt.
In Freihandelsabkommen wird der „freie“ Wettbewerb gefordert, was staatliche Monopole ausschließt.
Marktöffnung bedeutet für staatliche Anbieter allerdings oft eine Gefahr. Die Konkurrenz (oftmals durch Transnationale Konzerne mit mehr Kapital, Technologie und Know-how) zwingt die öffentlichen Unternehmen zumindest zu einer Anpassung ihrer Unternehmenspolitik an die Marktlogik, d.h. Ausrichtung der Investitionen auf gewinnträchtige Bereiche und Kundengruppen, Minimierung der Lohnkosten bzw. Einsparung von Personal, weitgehende Rationalisierung des Betriebs, Externalisierung von Kosten etc. Die Möglichkeiten für Quersubventionierung, d.h. dass Überschüsse aus Gewinn bringenden Bereichen die Verluste in anderen Bereichen auffangen, werden erheblich eingeschränkt.
Privatunternehmen mit hohen Kapitalrücklagen können zudem (öffentliche wie private) Konkurrenten in einem zunächst unwirtschaftlichen Verdrängungswettbewerb ruinieren. Tendenziell findet nach einer Phase verstärkter Konkurrenz im Anschluss an die Liberalisierung eines (kapitalintensiven) Dienstleistungssektors wieder eine zunehmende Monopolisierung statt.
Neben den Freihandelsabkommen greifen in der Umsetzung neoliberaler Ideologie noch weitere Instrumente. So zwingen internationale Institutionen oder einzelne Länder in bilateralen Verhandlungen den wirtschaftlich schwächeren Staaten die Privatisierung ihrer Unternehmen auf. Dies geschieht z.B. über Strukturanpassungsmaßnahmen oder konditionierte Entschuldungsabkommen.
Auch in vermeintlich starken Staaten führt der Diskurs der leeren Kassen in Kombination mit der Ideologie des freien Marktes zur Privatisierung von Staatsbetrieben. Nach und nach wird dabei von der Idee einer solidarischen Gesellschaft Abschied genommen, in der das Gemeinwesen eine Grundversorgung für alle sicherstellt: Über den Zugang zu einem guten und sicheren Leben entscheidet nunmehr die Kaufkraft der oder des Einzelnen.