Movida 3/00
 

 

Beiträge aus der Zeitschrift des Informationsbüro Nicaragua

 


 
 

Der Konflikt zwischen Nicaragua und Honduras

.

Geschichte und Hintergründe

Am 4. Februar 2000 begann vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag der von Nicaragua angestrengte Prozess gegen Honduras. Es wird ein kostspieliger Prozess werden, der drei bis fünf Jahre dauern wird. Gegenstand sind die Gebietskonflikte zwischen Honduras und Nicaragua, die zu wirtschaftlichen und militärischen Spannungen geführt haben. Wir dokumentieren einen leicht gekürzten Artikel von Augusto Zamora aus der nicaraguanischen Zeitschrift envío, Heft 88. Der Professor für internationales Recht, der unter der sandinistischen Regierung für »Territoriale Angelegenheiten« im Außenministerium zuständig war, zeichnet die historischen Hintergründe des Konflikts nach. Der nationalistische Unterton erscheint uns symptomatisch für die Stimmung im Land.

Am 30. November 1999 ratifizierte Honduras heimlich und sehr plötzlich einen Vertrag, der im August 1986 mit Kolumbien geschlossen worden war und in dem beide Staaten beabsichtigen, weite Gebiete nicaraguanischer Meeresgewässer untereinander aufzuteilen. Diese neue Situation zerstörte die Dynamik der zentralamerikanischen Integration, die nach dem sandinistischen Wahlverlust 1990 wieder in Gang gekommen war.

Die Geschehnisse stellen einen Triumph für die Expansionspolitik Kolumbiens in der Karibik dar. Außerdem sind sie eine Folge US-amerikanischer Außenpolitik der 80er Jahre, in deren Schatten Honduras und Kolumbien den Vertrag von 1986 unterzeichneten. Es war das Jahr, als die Aggression gegen Nicaragua einen Höhepunkt erreichte. Um den aktuellen Konflikt zu verstehen, müssen wir uns an die Geschichte erinnern.



Kolumbien: Expansionismus auf der Basis militärischer Überlegenheit

Seit vielen Jahrzehnten versucht Kolumbien das Herz des karibischen Raumes zu beherrschen, ausgehend von zwei kleinen Inseln vor der Küste Nicaraguas, die es zu seinem Souveränitätsgebiet zählt: San Andrés und Providencia. Beide sind schon seit Beginn des Jahrhunderts Streitpunkte zwischen beiden Staaten. 1928 hatte Nicaragua durch Druck der USA die Inseln im Vertrag "Barcenas-Esguera" als kolumbianisches Staatsgebiet anerkannt. In dieser Zeit war Nicaragua durch das nordamerikanische Militär besetzt und die Intervention wurde von der Guerilla Cesar Agusto Sandinos bekämpft. Mit dem Vertrag von 1928 wollten die USA Kolumbien für den Verlust Panamas entschädigen, der Provinz, welche die USA Kolumbien 1903 entrissen hatte. Im Zusammenhang mit dem Vertrag Barcenas-Esguerra unterzeichneten die USA und Kolumbien im selben Jahr den »Olaya-Kellogs-Pakt«, in dem die USA Kolumbien die nicaraguanischen Inseln und Sandbänke Roncador, Serrana und Quitasueño übertrugen. Diese Inseln und Sandbänke gehören zur kontinentalen Plattform und geografisch zu Nicaragua.

Ab diesem Zeitpunkt betrieb Kolumbien eine Dominanzpolitik, die mit der Einführung des Neuen Meeresrechts in den 60er Jahren in »Meeresexpanisionismus« überging. Um seine Ansprüche durchzusetzen, wurde San Andrés zu einem riesigen Militärstützpunkt ausgebaut. Von dort aus kreuzen Kriegsschiffe, die verhindern, dass nicaraguanische Schiffe die einseitig festgelegte Seegrenze überqueren. Genauso überfliegt die kolumbianische Luftwaffe das Gebiet mit dem Auftrag, jede »widerrechtliche« - also nicaraguanische - Präsenz in den verbotenen Gewässern zu orten.

Nicaragua verzichtete niemals auf seine souveränen Rechte über die kontinentale Plattform und das territoriale Meer. Es hielt seine Beschwerde angesichts der illegalen Inbesitznahme stets aufrecht. Entscheidende Momente in diesem Widerstand waren der Erlaß des Gesetzes vom 15.12. 1979 über die kontinentale Plattform und benachbartes Meeresgebiet und eine Erklärung vom Februar 1980, die den »Vertrag« von 1928 für ungültig und nichtig erklärte.

Der Vertrag von 1986, der nun von Honduras unterzeichnet wurde, gab der karibischen Politik der Unterzeichnung von Verträgen zur Auflösung von Meeresgrenzen Kontinuität. Kolumbien konnte seine expansionistischen Interessen in der Karibik verfolgen, und Nicaragua vor vollendete Tatsachen stellen.



Die kolumbianisch-honduranische Allianz

Nachdem die Vereinten Nationen 1982 die Konvention über Meeresrechte verabschiedeten, arbeitete Honduras die eigene Strategie zur Ausweitung seiner Gewässergrenzen aus. Nicaragua sollte gezwungen werden, den 15. Breitengrad als Meeresgrenze anzuerkennen. Nach offizieller honduranischer Version handelt es sich dabei um die »traditionelle Trennungslinie«. Tatsächlich datiert diese aus den Anfängen der 80er Jahre, und ihre Formulierung war das Resultat der expanisionistischen Meerespolitik.

Ausgehend von dieser Konzeption der Machtpolitik schlossen sich Kolumbien und Honduras zusammen, um mit gegenseitiger Unterstützung, Nicaragua vor vollendete Tatsachen zu stellen. Das war der Grund für den Vertrag von 1986.



1986: Die Aufteilung der Gewässer Nicaraguas

Auf der Insel San Andrés unterzeichneten im August 1986 überraschend der kolumbianische Präsident Belisario Betancur und der neugewählte honduranische Präsident José Azcona den Vertrag der Neusetzung der Meereslinie. Damit teilten sie sich den größten Teil der Inseln und Meeresgebiete Nicaraguas und auch Gebiete, die möglicherweise zu Jamaica gehören, so einst die europäischen Mächte Afrika unter sich aufgeteilt hatten. Konkret wurde vereinbart:

  • Kolumbien erkennt als Meeresgrenze zwischen Honduras und Nicaragua den 15. Breitengrad an. Alle Gebiete nördlich dieser Linie - mit Ausnahme der Serranilla-Bank, die Kolumbien zugesprochen wird - werden zu honduranischem Hoheitsgebiet erklärt.
  • Honduras erkennt den 82. Längengrad als kolumbianische Meeresgrenze mit Nicaragua an. Alle Gebiete südlich des 15. Breiten- und östlich des 82. Längengrads werden Kolumbien zugeordnet.

Der Vertrag ist eine wechselseitige Anerkennung der größtmöglichen Gebietsausdehnung der beiden unterzeichnenden Staaten ohne die Rechte anderer Staaten in Erwägung zu ziehen, oder um exakter zu sein, die Rechte Dritter verletzend, vor allem die Nicaraguas.

Die Insel-, Meeres- und Unterwassergebiete Nicaraguas werden in diesem Vertrag auf ein Minimum beschränkt.



USA: machtvoller Auftrieb für den Vertrag

Das honduranische Kommuniqué, das den Vertrag öffentlich machte, datierte die vorausgehenden Gespräche im Jahr 1975. Andere Informationen gehen von ersten Kontakten zwischen 1969 und 1970 aus. Die Feindseligkeit der USA gegenüber der sandinistischen Revolution scheint als Katalysator auf die Regierungen von Honduras und Kolumbien gewirkt zu haben: sie animierte diese, vollends in die Verhandlungen einzusteigen, und versicherte, dass die Unterstützung durch die USA es ihnen erleichtern würde, Nicaragua vollendete Tatsachen aufzuerlegen.

Unter den Argumenten, die der ehemalige honduranische Kanzler Edgardo Paz Barnica nennt, um die Unterzeichnung des Vertrags zu rechtfertigen, ist die Angst hervorzuheben, dass die »vorherrschende Politik von Kolumbien möglicherweise dazu geführt hätte, dass Kolumbien andere Verträge mit anderen Staaten der Karibik eingehen würde, die ähnliche Ziele verfolgten, was zu einer Erstickung unseres Landes in dieser Zone hätte führen können und unsere Position verschlechtert hätte (...).«



Die Blockade des sandinistischen Nicaraguas

Außerdem präsentiert Paz Barnica Erwägungen, die möglicherweise von den nordamerikanischen Strategen inspiriert wurden, die ihn als Minister beraten haben: »Das Abkommen zur Festlegung der Meeresgrenzen mit Kolumbien hängt auch mit der aktuellen politisch-strategischen Konjunktur in der zentralamerikanischen Region zusammen. (...) So geht es doch um den Schutz politischer Werte des honduranischen Staates. Wir beziehen uns auf die ideologischen Konflikte mit Nicaragua, die ihre Grundlagen in Cuba haben, der karibischen Insel, die mit expansionistischen Aktionen vorgeht, um politische Systeme nach dem Zuschnitt Cubas und Nicaraguas aufzubauen; Länder, die zu ihrem wechselseitigen Austausch die angrenzenden Zonen durchqueren müßten, die Honduras und Kolumbien gehören.«

In Honduras scheinen sie - aus eigener Initiative oder verführt durch ihre Schutzherren- zu denken, dass wenn »sie (Cuba und Nicaragua) die angrenzenden Zonen durchqueren müßten, die Honduras und Kolumbien gehören«, die USA die Aufteilung gutheißen würde. Die einzige Form, mit der sie die Kommunikation über das Meer hätten unterbrechen können, wäre mit großen Militärkreuzern gewesen, über die die Unterzeichnenden jedoch nicht verfügten, die hätten von den Vereinigten Staaten gestellt werden müssen.

Die Idee der Seeblockade Nicaraguas wurde 1981 vom Staatssekretär der Vereinigten Staaten, dem General Alexander Haig vorgebracht, aber sie wurde aufgrund der Opposition des Direktors der CIA, William Casex, nicht weiterverfolgt. Die Idee einer Seeblockade wurde auch vom damaligen honduranischen Präsidenten, Arbay Ayala, im März 1982 verteidigt, als er die Schaffung einer »interamerikanischen Marine« vorschlug, um »den Transfer von Waffen von Cuba und Nicaragua nach El Salvador« zu blockieren.



Die Debatte in Honduras

Im Juli 1986 reichte Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof eine Klage gegen Honduras ein wegen Mittäterschaft im Aggressionskrieg gegen Nicaragua in Bezug auf bewaffnete Aktionen an den Grenzen. Es gab Vermutungen, dass die Unterzeichnung des Vertrags über Seegrenzen eine Konsequenz dieser Klage war bzw. die bereits beschlossene Unterzeichnung beschleunigte. Im Juli 1986 waren die geheimen Verhandlungen zwischen Kolumbien und Honduras abgeschlossen und der Vertrag ausgearbeitet. Der Vertrag über die Seegrenzen rief großen Aufruhr in Honduras hervor, denn er sprach die Insel Serranilla, die der Artikel 10 der honduranischen Verfassung als Honduras zugehörig erklärt, Kolumbien zu. In Honduras wurde auch darauf hingewiesen, dass die Unterzeichnung der Vertrags von der Politik der Vereinigte Staaten gegenüber Nicaragua beeinflußt worden war, welche Radarstationen in diesem Gebiet aufzubauen, wollten.

Der Publizist Paz Aguilar drückte aus, dass das Projekt des Vertrags »einen diplomatischen Sieg für Kolumbien darstellt, (das) seine Gebietsrechte in einer entfernten Zone (mehr als 800 km vom Festland entfernt) durchsetzt, über die es keine historischen Rechte hat, nur eine friedliche militärische Besetztung.« In Honduras kam es zu einer breiten politischen und juristischen Debatte, und es formierte sich so viel interne Opposition, dass der Vertrag dem Kongreß nicht zur Ratifizierung vorgelegt wurde.



Honduranische Ängste

Nicaragua präsentierte den Regierungen von Kolumbien und Honduras im September 1986 energische Proteste. Die honduranische Regierung, oder zumindest ihre technischen Berater waren sich ihrer Pläne der territorialen Aufteilung so unsicher, dass sie in einem internen Dokument diese Empfehlung gaben: »Ein anderes Problem (...) ist, dass Nicaragua über den Internationalen Gerichtshof juristische Auseinandersetzungen mit Honduras unterhält, und um einer möglichen Klage Nicaraguas zuvorzukommen, zu der sich das Land vor allem aus politischen Gründen verleiten lassen könnte, sollte Nicaragua in direkten Gesprächen (von der Sinnhaftigkeit der neuen Grenzziehung) überzeugt werden, alternativ sollten schnellstmöglich die Begriffe der honduranischen Klauseln in Übereinstimmung mit der internationalen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs gebracht werden.«

Allein der gesunde Menschenverstand dürfte ihnen klargemacht haben, dass der Versuch, Nicaragua zu überzeugen, ein absurdes Unterfangen ist. Deshalb hielten sie sich an die zweite Empfehlung. Die Änderung der Klauseln wurde schnellstmöglich vorgenommen. Am 6. Juni 1986 unterrichtete Honduras den Internationalen Gerichtshof davon, dass es den Vertrag ändern würde und deshalb die obligatorische Rechtsprechung des internationalen Tribunals akzeptieren würde. Die territorialen Klauseln wurden aus dem Vertrag ausgeschlossen.

Die Veränderung der Erklärung vor dem Internationalen Gericht reichte allerdings nicht aus, um eine Klage Nicaraguas gegen Honduras wegen der honduranischen Verwicklung in den Agressionskrieg gegen Nicaragua zu verhindern.



1990: Alles für Nichts

Die sandinistische Wahlniederlage vom Februar 1990 beendete eine Epoche. Die neue Regierung von Nicaragua initiierte eine Politik der Normalisierung mit den benachbarten Ländern. Honduras schickte Delegierte nach Nicaragua, um die Rücknahme der Klage von 1986 vor dem Internationalen Gerichtshof von Den Haag zu erbitten.

Konsequenterweise hätte die neue Regierung Nicaraguas diese Rücknahme an die Rücknahme des Vertrages, den Honduras mit Kolumbien unterzeichnet hatte, binden müssen. Dies tat sie nicht, sondern sie gab sich mit verbalen Versprechungen zufrieden. Das Ergebnis war vorauszusehen. Nicaragua zog die Klage gegen Honduras zurück und ersparte dem Land auf diese Weise eine zweite Bestrafung wegen seiner Verantwortung während des Agressionskrieges. Honduras erfüllte im Gegenzug keines seiner Versprechen. Nachdem es von der Klage befreit war, nahm es die Verbindungen zu Kolumbien wieder auf.



Zentralamerikanische Integration in der Krise

1995 unterzeichneten die zentralamerikanischen Länder den »Rahmenvertrag der Demokratischen Sicherheit«, einen umfassenden und detaillierten Vertrag, der neben vielen anderen Themen auch die Gebietsfragen behandelt. Die zentralamerikanischen Länder einigten sich darauf, ihre territorialen Kontroversen innerhalb des regionalen Raums zu lösen.

1991 war das System der Zentralamerikanischen Integration aufgebaut worden und im Dezember 1992 wurden die Statuten des wiederaufgebauten Zentralamerikanischen Gerichtshofs verabschiedet. Das Gericht nahm seine Arbeit im Februar 1994 für nur drei Länder auf: El Salvador, Honduras und Nicaragua, da Guatemala und Costa Rica sich weigerten, die Verträge bezüglich des Gerichts zu unterzeichnen.

Nun wird die Ratifizierung des Vertrags von 1986 von Honduras und Kolumbien - eine unerwartete Entscheidung und noch dazu in einem Moment hervorragender Beziehungen der Regierungen von Nicaragua und Honduras - den regionalen Prozess erschüttern und ihn in eine tiefgreifende Krise führen. Unter anderem aufgrund des unerklärlichen Verhaltens von Honduras, das bislang immer noch unzureichend erklärt hat, aus welchen Motiven plötzlich ein Vertrag ratifiziert wurde, der seit 13 Jahren in den Archiven des Außenministeriums geruht hatte.



Die Reaktion Nicaraguas

Nicaragua reagierte auf mehreren Ebenen. Einerseits beschritt es am 8. Dezember rechtliche Wege mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof und forderte vom Tribunal die Rechtsprechung über die Meeresgrenzen mit Honduras. Andererseits reichte es vor dem Zentralamerikanischen Gerichtshof Klage wegen der Verletzung des Vertrags über die Demokratische Sicherheit ein.

Nicaragua erhob eine spezielle »Souveränitätssteuer« von 35% auf die Produkte honduranischer und kolumbianischer Herkunft und verfügte die Ausweisung der honduranischen Fischflotten, die widerrechtlich in nicaraguanischen Gewässern fingen.



Spannungen im Gericht und an den Grenzen

Anfang Dezember ordnete der Zentralamerikanische Gerichtshof an, Honduras solle die Ratifizierung des Vertrags mit Kolumbien zurücknehmen. Honduras hatte ebenfalls im Dezember eine Klage gegen Nicaragua eingereicht, wegen der Erhebung der »Souveränitätssteuer.« Das zentralamerikanische Gericht befahl Nicaragua deren Aufhebung.

Die Situation war ungewöhnlich: beide Seiten waren Kläger und Beklagte. Honduras verlangte einserseits von Nicaragua, sich der Anordnung des Gerichtshofes zu beugen und die Steuer aufzuheben, gleichzeitig verkündete es seine Entscheidung, sich dem Urteil nicht zu beugen und den Vertrag mit Kolumbien nicht zurückzunehmen.

Am 18. Januar erklärte das Gericht offiziell, dass Honduras die Maßnahme der Suspendierung der Ratifizierung des Vertrags mit Kolumbien nicht erfüllt habe. Die Situation hat den regionalen Gerichtshof in einen schweren Entscheidungsnotstand gebracht. Wenn es das Verhalten von Honduras akzeptiert, ist seine juristische Autorität aufgelöst. Wenn es nur Nicaragua den Vollzugs abverlangt, geht es zu einer ungleichen Behandlung über.

Auch kam es zu Spannungen an den Landesgrenzen. Honduras befahl die Mobilisierung von Truppen und erklärte die militärische Alarmbereitschaft, was von Nicaragua mit ähnlichen Maßnahmen beantwortet wurde. Das Risiko bewaffneter Auseinandersetzungen rief die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) auf den Plan, die eine Krisensitzung in Washington abhielt und einen Sonderdelegierten zur Vermittlung zwischen den beiden Ländern ernannte. Ende Dezember wurden in Miami und Mitte Januar in Washington Verhandlungen zwischen den drei Parteien einberufen, um die Krise zu entschärfen. Auch wenn nicht viele konkrete Resultate erzielt wurden, erlaubten die Treffen die Beruhigung der Gewässer und die Entschärfung der Spannung an den Grenzen. Im Februar wurde der Vorschlag umgesetzt, die 30.000 Quadratkilometer große Konfliktzone zu demilitarisieren. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gerichtshof in Den Haag sein Urteil fällt, soll dort keine militärische Präsenz sein.

Selbst wenn sich die Situation normalisiert hat, gibt es keine Garantien dafür, dass nicht neue Spannungen ausbrechen können. Was jedoch von beiden Ländern, sowohl Nicaragua als auch Honduras zurückgewiesen wird, ist die Möglichkeit einer bewaffneten Auseinandersetzung. Die beiden ärmsten Staaten des Kontinents können diesen Fehler, der den Selbstmord ihrer Wirtschaften und Völker wäre und die Zerstörung Zentralamerikas zur Folge hätte, nicht begehen.



Der gordische Knoten

Von heute auf morgen provozierte Honduras eine Krise, die in der Liquidierung des regionalen Integrationsprozesses münden kann. Die honduranische Regierung scheint ein elementares Moment vergessen zu haben: Nicaragua und Honduras waren, sind, und werden auch weiterhin Nachbarn sein, die eine Landesgrenze von ungefähr 700 km teilen. Honduras kann noch so viele Verträge mit Kolumbien unterschreiben und Land aufteilen, das ihm nicht gehört, Kolumbien wird auch weiterhin weit entfernt liegen und Nicaragua liegt an seiner Seite. Diese elementare geographische, politische und historische Logik legt nahe, dass die Übereinkünfte und das Verstehen von Honduras mit Nicaragua gesucht werden muss und nicht mit einem weit entfernten Land im Süden des Kontinents.

Die zentralamerikanische Integration muss sich auf Basis der Solidarität und wechselseitiger Hilfe gründen, vor allem gegenüber den Zielen von Dritten. Wenn diese Grundlagen nicht existieren, sind die Wurzeln der Integration unterhöhlt. Das ist der gordische Knoten, den Honduras auflösen muss. Und in diesem Konflikt kann das Schwert nicht benutzt werden.



Augusto Zamora ist Professor für internationales Recht an der UCA und UNAM in Managua und der Autonomen Universität Madrid. Er war von 1979 bis 1990 Direktor für Territoriale Angelegenheiten des nicaraguanischen Außenministeriums.

 
 

nach oben

 
 

Ostern 2001- Nach Mittelamerika mit den Infostellen

Die Infostellen El Salvador und Guatemala und das Informationsbüro Nicaragua planen vom 17. März bis zum 15. April 2001 eine Reise nach Mittelamerika.

Thema der Reise ist ein Vergleich der politischen und sozialen Situation in El Salvador, Guatemala und Nicaragua. Besonderer Schwerpunkt ist die Landfrage. Wie hat sich die Landverteilung in den Ländern entwickelt? Wie steht es um die Bewegungen zum Kampf um Land? Außerdem soll es um Formen internationaler Solidaritäts- und Zusammenarbeit gehen, wie die Infostellen und ihre PartnerInnen vor Ort sie sich idealerweise vorstellen und praktisch umsetzen.

Jeweils eine Woche lang wollen wir uns in jedem Land aufhalten und die Kooperativen und Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, besuchen. Mit ihnen wollen wir die aktuelle Situation, ihre und unsere Arbeit, Ziele und Perspektiven diskutieren. Zum Abschluss wollen wir eine gemeinsame Konferenz der ReiseteilnehmerInnen mit AktivistInnen aus den drei Ländern organisieren, bei dem auf der Basis des vorhergegangenen Austauschs eine gemeinsame Analyse und Diskussion weitergeführt wird

Wir möchten Aktive und Interessierte aus dem Umfeld der drei Infostellen, aus den Ländersolidaritäts-Bewegungen und anderen Organisationen im Internationalismus-Bereich einladen, mit uns zu reisen und zu diskutieren. Durch den Austausch sowohl zwischen den Beteiligten der verschiedenen Länder als auch zwischen Mitgliedern verschiedener Gruppen aus der BRD möchten wir den Horizont der eigenen Arbeit erweitern.

In der Vorbereitung wollen wir uns mit der Situation in den einzelnen Ländern und unseren Konzeptionen der Solidaritätsarbeit auseinandersetzen. Vom 1. bis 3. Dezember 2000 möchten wir auf einem gemeinsamen Landseminar in den Austausch untereinander einsteigen.

Wenn ihr interessiert seid oder euch anmelden möchtet, wendet euch bitte an eine der drei Infostellen. Wir freuen uns auf eure Teilnahme.

 
 
nach oben
 
 

Schulden und Armut

Eine Broschüre zur Schuldendebatte mit nicaraguanischen Basisgruppen

Am Ende des vergangenen Jahrtausends kam Bewegung in die Debatte um die Möglichkeit eines Schuldenerlasses für die ärmsten, hochverschuldeten Länder. In Deutschland stellten die bilateralen Schulden Nicaraguas mit der DDR und heute der BRD einen Schwerpunkt der Entschuldungskampagne dar. Vor allem RepräsentantInnen des Nordens brachten sich ein: Eine-Welt- und Kirchen-Gruppen, Nicht-Regierungs-Organisationen bis hin zu RegierungsvertreterInnen. Diverse Vorschläge zur Entschuldung wurden diskutiert. Dabei kamen allerdings die Menschen aus den betreffenden Ländern wenig bis gar nicht zu Wort. Um ihren Stimmen Gehör zu verschaffen, hat das Informationsbüro Nicaragua die Ziele der Entschuldungskampagne seinen ProjektpartnerInnen, Landkooperativen, Frauenorganisationen, Stadtteilbewegungen und Ökologiegruppen übermittelt und sie um ihre Positionen befragt. In der vorliegenden Broschüre sind ihre Positionen zur Schuldenproblematik, aber auch zu möglichen Wegen aus der Schuldenkrise wiedergegeben.

In einem zweiten Schritt führte das Informationsbüro Nicaragua ein Debatten-Seminar mit nicaraguanischen Basisorganisationen in Managua durch. Nach Einführungsbeiträgen zur Schuldensituation Nicaraguas gab es intensive Diskussionsgruppen über die direkten und indirekten Auswirkungen der Verschuldung in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens.

Breiten Raum nahm die Diskussion in Arbeitsgruppen ein, mit welchen Instrumenten eine Entschuldung so durchgeführt werden kann, dass sie nicht zur weiteren Bereicherung der Eliten führt, sondern »nach unten« durchschlägt. Mögliche Verteilungsgremien für freiwerdende Gelder sollten jedenfalls unter explizitem Ausschluss der Zentralregierung auf kommunaler Ebene in Zusammenarbeit mit sozialen Bewegungen und Basisgruppen angesiedelt werden.

Die Broschüre ist das Resultat dieser Aktivitäten: sie sammelt alle Referate, Diskussionsbeiträge und Arbeitsgruppenergebnisse sowie weitere Dokumente wie Kampagnenplattform, Abschlußerklärung aller beteiligten Organisationen und die Verabredungen für die weitere Umsetzung in Nicaragua und Deutschland. Die Broschüre soll unter Basisorganisationen und MultiplikatorInnen in Mittelamerika verbreitet werden, um die Diskussion über die Schuldenproblematik und Entschuldungsforderungen anzuregen. Sie eignet sich auch für Aktive hier, die an Positionen aus dem Süden zur aktuellen Kampagne interessiert sind. Unsere gemeinsamen Lernprozesse waren spannend, die Broschüre bietet die Möglichkeit, sie in Teilen nachzuvollziehen.



Deuda externa y sociedad civil - como se puede combatir la pobreza?

Herausgegeben vom Informationsbüro Nicaragua, Managua, Mai 2000, 128 Seiten auf Spanisch, zu beziehen über das Informationsbüro Nicaragua für 18,- DM incl. Porto.

 
 

nach oben